Die Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz beschließt über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, soweit nicht nach §129 HSchG die Zuständigkeit der Schulkonferenz gegeben ist. Im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften entscheidet die Gesamtkonferenz z.B. über Grundsätze der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule, das Schulcurriculum, Auswahl und Anforderung von Lernmitteln, Vorschläge für den schulischen Fortbildungsplan, Vorschläge für die Verteilung und Verwendung der der Schule zugewiesenen Haushaltsmittel etc.
Mitglieder der Gesamtkonferenz sind alle Lehrer sowie alle pädagogischen Mitarbeiter der Schule, die Schulleiterin führt den Vorsitz. Mit beratender Stimme können außerdem nach § 106 (6) HSchG der Schulelternbeiratsvorsitzende, der Stellvertreter sowie drei weitere Angehörige des Schulelternbeirats an der Gesamtkonferenz teilnehmen.
Der Schulelternbeirat
Mitglieder des Schulelternbeirats sind alle gewählten Klassenelternbeiräte und sowie deren Stellvertreter. Nach § 108 HSchG wählt der Schulelternbeirat aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und bei Bedarf noch weitere Vorstandsmitglieder. An den Sitzungen nehmen auch die Schulleiterin und dessen Stellvertreter teil. Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus und hat somit die Möglichkeit, das Schulleben der Schule aktiv mitzugestalten. Die Schulleiterin informiert den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.
Schulelternbeiratsvorsitzende: Frau Mandy Caddeu Stellv. Schulelternbeiratsvorsitzende: Frau Anne-Carine Oberheim
Rechner: Herr Manuel Jung
Schriftführer: Herr Björn Schäfer
Die Schulkonferenz
Neben der Gesamtkonferenz und dem Schulelternbeitrat ist die Schulkonferenz nach § 128-132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium.
Die Schulkonferenz entscheidet nach § 192 HSchG z.B. über das Schulprogramm, die Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten, die Mitarbeit von Eltern im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen oder den schuleigenen Haushalt.
Mitglieder der Schulkonferenz sind:
– die Schulleiterin als Vorsitzende
– jeweils mit der Hälfte der Sitze Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern
Die Vertreter der Lehrkräfte wählt die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte, die Vertreter der Eltern werden vom Schulelternbeirat aus der Elternschaft gewählt. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.
Mitglieder der Schulkonferenz an unserer Schule sind:
Vorsitzende: Frau Bein (Schulleitung)
Vertreter der Lehrer: Frau Emmel, Frau Tamm, Frau Hartmann, Frau Frau Petersen, Frau Kirchner
Vertreter der Eltern: Frau Jessica Kehm, Frau Jennifer Schäfer, Frau Anne-Carine Oberheim, Frau Isabelle Winter, Frau Steffi Möller